1) Die Änderung eines Namens durch Heirat, die Änderung einer Adresse oder eine Umfirmierung sind keine Veräußerung oder Schenkung.
2) Die David-Lizenzen an sich sind eigentlich Handelsware. Bei der Veräußerung spielt es eine Rolle, ob der Verkauf an einen Verbraucher geht (BGB gilt unabdingbar) oder an eine Firma oder Behörde (Im wesentlichen gilt das HGB und Vertragsfreiheit). Im Streitfall wird es, was eine Wertung des Handelsobjekt Lizenz angeht, auf den Richter ankommen. Denn es gilt eine Fülle widersprüchlicher Entscheidungen zum Weiterverkauf gebrauchter Lizenzen. Der Kunde erwirbt eine Lizenz, also ein Nutzungsrecht, das an Bedingungen gekoppelt ist. Die Thematik, ob solche Bedingungen beim Weiterverkauf ungültig werden, weil die Rechte des Lizenzgebers nur auf den Ersterwerber Gültigkeit haben und der Lizenzgeber beim Erstverkauf ja gar keinen Vertrag mit einem Dritten eingehen kann, weil der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt ist, dürfte als Stoff für mindestens eine wissenschaftliche Arbeit mit abschließender Promotionsfeier reichen. Grundsätzlich gilt, dass Vertragsbestandteile, die der Zustimmung eines Dritten bedürfen, ungültig sind, wenn dieser Dritte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag keine Kenntnis hatte und bei späterer Kenntnisnahme die Zustimmung verweigert. So weit so gut. Doch nun kommt's:
3) Mit der Lizenz zur Nutzung eines David Standard-Software-Pakets ist eine Kontoführung verbunden. Und diese erschwert den Verkauf sowohl rechtlich als auch praktisch. Denn wenn der Vorbesitzer die Site-ID und Passwort nicht löscht oder vergisst, dann kann er zum Beispiel mit dem Konto verbundene Dienste, kostenpflichtige Schulungen und anderes auf Kosten des Zweitbesitzers nutzen ...
4) Auf der anderen Seite wird sich für den Lizenzgeber wohl keine Verpflichtung ergeben, mögliche Vertragsinhalte wie zum Beispiel kostenfreien Support oder Bereitstellung von Patches auf einen Dritten zu übertragen, mit dem er keinen gültigen Vertrag zur Nutzung einer Lizenz geschlossen hat.