Lizenzen V8 - Kauf/Verkauf

  • Ich habe einen Brief erhalten in dem steht, dass es ab dem 1.1.08 keine Lizenzen für David V8 geben wird. Wir werden jetzt noch einen Schwung kaufen, um bis Mitte des nächsten Jahres durchzuhalten. Danach steigen wir hoffentlich auf Exchange um.
    Die Frage ist was wir mit den alten Lizenzen machen. Kann man die verkaufen? Hat jemand Interesse?

    Gruß Hannes

  • Hallo, ich glaube in den Lizenzbestimmungen der Software steht dass diese nicht weiterverkauft werden darf. Frag mal zur Sicherheit bei Tobit über das ARC InterCom nach.

    Gruß

  • das Thema hatten wir doch schonmal hier

    Fakt ist: schonmal installierte und verwendete David-Versionen dürfen nicht weiterverkauft werden...
    Das steht so in den Lizenzbestimmungen, die sich ja jeder vor der Installation durchliest ;)

  • bitte?


    Ist ungefähr genauso wie bei Microsoft...


    Es kann mir niemand vorschreiben, wo und wie ich die gekauften (also in meinem Eigentum befindlichen Lizenzen) Lizenzen installiere!!!


    Das wird David rechtlich nicht halten können... kann ich mir nicht vorstellen!

  • Hallo mal4eck,

    das sehe ich genauso! Eine einmal erworbene Vollversion, die nicht upgedatet wurde, kannst du verkaufen. Rechtlich sehe ich da gar keine Probleme. Ebenso bei Microsoft-Produkten.

    Sonst schreibt Mercedes nächstens in den Kaufvertrag, daß du den Wagen nicht weiterverkaufen darfst - Lächerlich.

    Lizenzverträge sind lang...

    Michael

  • Zur juristischen Info:

    Wer die Software per Donwload (nicht die Lizenz, die spielt keine Rolle, sondern das eigentliche Produkt = das Programm(code) ) erworben hat, hat laut deutschem/europäischem Recht keine Chance sich gegen ein Weiterveräußerungsverbot gegenüber Dritten zu wehren. (egal vom wem, Tobit, Symantec, etc.)

    Mehr dazu habe ich diesem Thread angehängt.

    Beste Grüße

    Claudio Carrano (TSCP)
    CARRANO IT-Consulting

    * Ihr Systemhaus für elektronische Kommunikation * Über 25 Jahre Erfahrung *
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  • Hallo Citab,

    hier geht es glaube ich um Vollversionen, die komplett auf CD/DVD mit Handbuch und Lizenz vorliegen. Wer will mir verbieten, eine Vollversion zu verkaufen, wenn ich auf ein anderes Produkt umsteige?

    Ich habe hier noch eine Lizenz 6.5. Die werde ich mal offiziell bei Tobit als verkauft melden. Mal sehen was passiert...

    Michael

  • Es hat nichts mit der Lizenz(dukument) zu tun. (Auch egal ob Vollversion oder Update).

    Wichtig ist immer nur die Auslieferung des Programms(code) physikalisch per Disketten/CD/DVD/Stick/etc. (=materiell) oder elektronisch per Download/eMail/FTP/etc. (=immateriell)

    Zwischen diesen beiden Punkten (materiell/immateriell) wird im deutschen/europäischen Recht unterschieden, und dies ist für den Weiterverkauf entscheidend.
    Bei immateriellen Gut ist es immer geistiges Gut des Herstellers/Erfinders und somit kann ein Weiterverkauf untersagt werden. Bei materiellem Gut geht das nicht!

    PS:
    Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Darlegung der Dinge, wie ich diese selbst recherchiert habe.

    Beste Grüße

    Claudio Carrano (TSCP)
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  • Das erscheint mir noch lange nicht abschließend geklärt.

    Aus:  Grützmacher kommt im weiteren zu dem Schluss, dass

    Nutzungsrechte grundsätzlich übertragbarsind. Ein pauschales Übertragungsverbot sei schon deshalb nichtig, weil es dem kaufrechtlichen Leitbild, 

    nämlich der Pflicht zur Verschaffung übertragbaren Eigentums, widerspreche.

    Zudem relativ aktuell:

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