Ok, das mit dem Mitarbeiter bekommt man (halbwegs) in den Griff - entsprechende Vereinbarungen vorausgesetzt. Ob man das mit Kunden - mit dem Hinweis auf die GOBD gerechte Archivierung vertraglich in den Griff bekommen kann - sollte man mal prüfen. Wenn nicht - sollte man schlagartig eine Klage anstrengen. Es kann nicht sein, dass Gesetze zunehmend so gemacht werden, dass man keines mehr erfüllen kann ohne ein anderes Gesetz zu verletzen.
Das verstößt gegen die Fürsorgepflicht des Staates gegen seine Bürger....
Gruß
baer