Erfahrungen revisionssichere Archivierung GoBD

  • Ich klinke mich da mal ein:

    Im Prinzip fragen wir uns auch, wie GoDB das Handling mit pdf-Rechnungen händeln soll, die ich mit Browser herunterladen muß, also nicht vom Lieferanten etc. als Anhang gemailt werden.

    Wie will ich die denn einppflegen? Ein oben zitiertes Reddox oder Duplog (oder so etwas, was als Proxy in denE-Mail-Traffic eingreift) greift dann ja nicht. Oder muß ich dann alle Downloads pauschal archivieren? Das kann es auch nicht sein....

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    Nur dummer User mit gefährlichem Halbwissen.... ;(

    Denken is' wie Google. Nur krasser, ey.... 8o

  • m Prinzip fragen wir uns auch, wie GoDB das Handling mit pdf-Rechnungen händeln soll, die ich mit Browser herunterladen muß, also nicht vom Lieferanten etc. als Anhang gemailt werden.

    Ja das ist dann wirklich spannend. Auf diesen Ansatz bin ich noch gar nicht gekommen. Wieder ein Aspekt, der zeigt wie sinnlos dieser GOBD Archiv Wahnsinn ist.

    Nun gibt es ev. folgenden Denkansatz:

    Die Art der Rechnungsstellung ist nicht konform mit den Ansprüchen an eine Rechnung.

    Vergleichbar mit falschen Firmennamen. Du bezahlst ja auch keine Rechnung die nicht richtig Adressiert ist.

    Wenn etwas nicht GOBD-konform archiviert werden kann --> sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäse Rechnungsstellung nicht erfüllt?! Also hat den schwarzen Peter der Rechnungsersteller?

    Vorgehen:

    Bist Du auf die Lieferanten angewiesen? Wenn Nein - schreib doch einfach, dass Du die Art der Rechnungsstellung so nicht anerkennst und verlangst entweder Papierrechnungen - diesen Anspruch hast Du ja immer - oder alternativ Rechnungsstellung per Mail. Macht der Lieferant nicht was er soll - braucht er einen neuen Kunden :).

    Du bist auf den Lieferanten angewiesen? Ja dann musst Du wohl mit dem Problem leben - oder Du bestehst auf Papierrechnung - dagegen kann manschlecht etwas unternehmen.

    Sende Dir die Rechnungen selbst per "pseudomail" - dann sind die im Archiv - wer will das bemerken? Absender irgendeine beliebige Mailadresse "rechnung@posteo.de" Bei Posteo kannst Du Dein Postfach bar bezahlen - das kann keiner zurückverfolgen. Hällt den Schein aufrecht.

    Gruß

    Baer

    PS: Kennt immer noch keiner eine Lösung alle Mails beim Provider abzuholen, GOBD gerecht auf einen Datenträger verfrachte, portables Archivprogramm dazu fertig?

  • Sende Dir die Rechnungen selbst per "pseudomail" - dann sind die im Archiv - wer will das bemerken? Absender irgendeine beliebige Mailadresse "rechnung@posteo.de" Bei Posteo kannst Du Dein Postfach bar bezahlen - das kann keiner zurückverfolgen. Hällt den Schein aufrecht.

    Hab ich das richtig verstanden?!

    Also Rechnungen die nicht per mail oder post kommen, sprich also per download nur kommen nicht GODB konform sind?!

    ich binbei all dem doch ein wenig überfragt.

  • lycra: So würde ich baer auch verstehen...

    Wobei: Dann drucke ich sie mir aus und scanne sie eben wieder ein :thumbup: Quasi Postversand also.... :saint:

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  • Darf ich mich als Ersteller noch mal melden: Lt. BoBG müssen Mails die mit der Auftragsvergabe, bzw. der Auftragserteilung zusammen hängen (vom Angebot bis zur Rechnung) im System bleiben. Bei David können Mitarbeiter E-Mails löschen, die dann nicht mehr nachvollziehbar sind, auch nicht über die Strongbox. Ich weiss, Schwachsinn, aber Gesetz ist Gesetz. Ich kann euch gerne beim Einsatz vom Mailstore Server unterstützen, habe gute Erfahrungen gemacht. Anfragen bitte per Mail.

    Michael

  • michael

    Jetzt verwirrst du mich: Du meinst mit BoBG wahrscheinlic GoBD "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)", oder? Schreibfehler? ;)

    Aber inhaltlich: Ja, da stimme ich zu, das ist mir bekannt.

    Aber was ist denn nun mit dem Fall der heruntergeladenen PDF-Rechnung aus deiner Sicht zu tun?

    Handelsrechtlich relevant? Ja. Kommt über Mail? Nein. Würde dann bedeuten, dass man ein DMS einführen muß, was GoBD konform ist?

    Edit: Das Bundesfinanzminsterium schreibt dazu 37 Seiten, habe ich aber noch nicht durchgearbeitet....

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  • Also ganz kurz nocheinmal. Mail StoreServer ist eine Software die sich vor den David Server hängt. Also E-Mails werden abgeholt, landen im MailStore Server und werden erst dann in Dvid übergeben. Im MailStore Server werden alle Mail inkl. Spam hinterlegt und in einer eigenen Datenbank verwaltet. Meldet euch bitte wenn ihr Fragen habt. Ich kann eine Demo machen.

    Michael

  • Wer David rechtskonformnah*) archivieren möchte, dem würde ich ITACOM empfehlen, wegen der Integration in den David-Client und der flexiblen Ablagemöglichkeiten auf einem NAS.

    http://www.itacom.de/produkte/itacom-archiv

    *) die Archivierung greift, bevor die Mail den Empfänger erreicht. Beim Abruf mit POP3 könnte man theoretisch ja schon mal zuvor eingreifen, das bedingt Willkür. Zustellung per SMTP bedingt eine feste IP.

    Manni

    2 Mal editiert, zuletzt von ComputerManni (18. Februar 2018 um 17:19)

  • Ich komme noch mal auf meinen Beitrag # 62 zurück.

    Wenn wir hier darüber diskutieren, dass ein archivieren von David Daten auf ein Worm Laufwerk nicht GOBD konform ist, weil der Nutzer ja Daten löschen kann - muss man sich doch zurecht fragen, wie man Rechnungen - die man "runterladen" muss/kann GOBD gerecht archivieren kann? Das funktioniert unter obigen Grundansatz (alles muss archiviert werden) nicht.

    Da aber Rechnungsaussteller verpflichtet sind - Finanzamt gerechte Rechnungen auszustellen - ist eine downloadbare Rechnung nicht Rechtskonform - vergleichbar mit falscher Firmierung auf der Rechnung?

    Dass man mich hier nicht falsch versteht - ich empfinde diesen ganzen GOBD gerechten Archiv Wahnsinn - als Wahnsinn. Denn wer Herr über die Daten ist kann jedes System betrügen - wenn er nur will. Also reiner Schwachsinn.

  • Danke für all eure sehr produktiven Diskussionen.

    Viel schlimmer wird es wohl doch wenn ab Mai die neue Datenschutz-Grundverordnung aktiv wird, dann ist wohl "LOL" GoBD damit zerstört.

    09-f9-11-02-9d-74-e3-5b
    MfG Kingcopy seit C16 / C64
    Fachinformatiker / Systemintegration
    IT-Systemadministrator
    David (R) 20 User / 500 GB
    David (R) 200 User / 2,5 TB
    d8-41-56-c5-63-56-88-c0

  • Bei David können Mitarbeiter E-Mails löschen, die dann nicht mehr nachvollziehbar sind, auch nicht über die Strongbox. Ich weiss, Schwachsinn, aber Gesetz ist Gesetz. Ich kann euch gerne beim Einsatz vom Mailstore Server unterstützen, habe gute Erfahrungen gemacht. Anfragen bitte per Mail.

    Michael

    Als das noch über Papier lief, hätte der Mitarbeiter die Anfrage, Bestellung und Rechnung auch aus dem Elba-Ordner nehmen und wegschmeißen können. Jetzt muss man die Dinge digital sichern. Aber den Umkehrschluss, dass deshalb eine manuelle Löschung von Mails durch Menschen technisch unterbunden werden muss, wo genau steht das im Gesetz?

    Bitte einmal die Quellenangabe.

    "Programming today is a race between software engineers striving to
    build bigger and better idiot-proof programs, and the Universe trying
    to produce bigger and better idiots. So far, the Universe is winning."

  • Hallo Jockel,

    habe ich glaube ich schon einmal gepostet. Ansonsten einmal nach "GOBD Richtlinien" googlen. Da gibt es jede Menge Artikel zu dem Thema. Schau mal bitte weiter oben, da ist ein interessanter Beitrag zu Wirtschaftsprüfern.

    Michael

  • Ich wollte nicht "jede Menge Artikel zu dem Thema", und auch keinen "interessanten Beitrag zu Wirtschaftsprüfern."


    Einige Hersteller, und offenbar deren Vertriebsleute hier im Forum erzählen unglaublich viel Kokolores und verwechseln absichtlich oder unabsichtlich ihre innovatien Features und individuellen Interpretationen mit dem, was tatsächlich Gesetz ist ("Gesetz ist Gesetz"). Auf Nachfrage dann in ein anderes Thema abbiegen, oder: google mal selbst!

    Meine konkrete Frage ist nochmal, wo genau im Gesetz steht, dass Zitat "eine manuelle Löschung von Mails durch Menschen technisch unterbunden werden muss." Genau so interessant ist die Frage, wo im Gesetz ein WORM-Datenspeicher verboten wurde. Die Infos werden ja wohl kein Kokolores gewesen sein, oder?

    "Programming today is a race between software engineers striving to
    build bigger and better idiot-proof programs, and the Universe trying
    to produce bigger and better idiots. So far, the Universe is winning."

  • Eine Archivierung muß vollständig und unveränderbar sein.

    Die Beweiskraft beispielsweise einer nicht erhaltenen Mail ist nur gegeben, wenn man lückenlos nachweisen kann, was eingegangen ist und was nicht.

    Darüber muß man doch wirklich nicht streiten?

    Was die GOBD konkret fordert, kann ich nicht helfen (zu faul zum Lesen).

    Aber wenn du wissen willst was BGB und Vertragsrecht im Allgemeinen bedeuten, dann siehe oben.

  • Jockel,

    ja die Geschichte mit den Worm Laufwerken würde mich auch brenend interesieren. Da die Daten auf Worm Laufwerken nicht zuverändern sind, - wo also ist das GOBD Problem? Man kopiere den ganzen Mail Verkehr beim Provider (Eingang) in ein Sicherungspostfach, den Ausgang dupliziert man in ein ähnliches Postfach und schreibt das ganze als eml Dateien auf ein Worm Laufwerk z.B. von Tandberg Data. Fertig ist das Archiv? Als Suchprogramm Archivarius 3000. Und die emls schreibt man mit dem automatic-email-manager weg. Das ist mehr oder minder zeitlos. Läuft auf jeder Workstation, ab xp aufwärts. Kostet (fast) nichts - und funktioniert mit unendlich vielen Usern. Einschränkung das Worm Laufwerk kostet tatsächlich ein paar Euronen.

    Gruß

    baer

    Einmal editiert, zuletzt von baer (24. März 2018 um 11:26)

  • kingcopy

    inwieweit nimmt das eine - Datenschutz-Grundverordnung - Einfluss auf das andere - GoBD?


    Gruß

    baer


    Angenommen ein User hat eine private Email bekommen, kündigt, und möchte seine irrtümlich private emails löschen lassen, diese sind aber auf Archive oder WORM unveränderbar...?

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    MfG Kingcopy seit C16 / C64
    Fachinformatiker / Systemintegration
    IT-Systemadministrator
    David (R) 20 User / 500 GB
    David (R) 200 User / 2,5 TB
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  • Angenommen ein User hat eine private Email bekommen, kündigt, und möchte seine irrtümlich private emails löschen lassen, diese sind aber auf Archive oder WORM unveränderbar...?

    Oder: Angenommen ein Kunde besteht aufgrund DSGVO auf Löschung privater Daten, diese sind aber auf Archive oder WORM unveränderbar...?

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