David Lizenz verkaufen - möglich?

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier als Mitleser schon die einen oder anderen Tipps für meinen David Einsatz bekommen, dafür erst mal ein Dankeschön.

    Allerdings neigt sich meine David Zeit dem Ende zu und ich habe das System gewechselt. Nun liegt hier natürlich noch die Lizenz herum. Hat schon mal jemand mit einem Weiterverkauf Erfahrungen gemacht? Inwieweit ist da Tobit verhandlungsfähig? Es sind ja noch persönliche Daten hinterlegt in der Lizenz. Diese müssen ja durchaus bereinigt werden.

    Meines Wissens nach sollte es ja ohne Probleme möglich sein https://www.david-forum.de/*klick* die Software rechtens zu verkaufen. Oder liege ich da falsch?

    Mir ist natürlich klar, das dies von den Unternehmen nicht gewünscht wird und die sich durchaus erstmal stur stellen.

    Vielleicht hat ja schon einer Erfahrungen hierzu?

  • Hi,

    ich habe das anno 2012 mal durchexerziert, damals hatte ich einem Kunden einen Server ausgeliefert incl. des auf seinen Namen registrierten David. Dann fiel ihm aber spontan ein, dass er doch lieber bei drei separaten Outlook-Installationen bleiben wollte. Nunja.
    Das Ende vom Lied war jedenfalls, dass es irgendwo in den Tobit-AGB sogar einen ensprechenden Passus gibt. Ich musste damals Tobit gegenüber schriftlich den Willen des Kunden nachweisen, der die Lizenz abgeben wollte (formloses Schreiben mit der Site-ID, Unterschrift/Stempel) und konnte sie problemlos auf einen anderen Kunden übertragen. Es klang damals nicht so, als wäre das nur mit neuen Versionen möglich.
    Da du ja nichts "Schlimmes" vor hast, die Version ist schließlich legal erworben worden, frag am besten einfach mal bei Tobit nach. Vielleicht schlägt dir nicht direkt reine Liebe entgegen oder du wirst in den Vertrieb weitergestellt ;) - aber letztlich wird deine Lizenz sich übertragen lassen, davon gehe ich jedenfalls mal fest aus.
    Ein Kunde mit gebrauchter Lizenz (der evtl. irgendwann ein Update macht oder sitecare bucht) ist aus Sicht von Tobit außerdem immer noch besser als eine Lizenz, die einfach eingemottet wird...

  • Hallo,

    die Version ist natürlich ganz rechtmäßig über unseren IT Partner gelaufen. Allerdings war mir der Administrationsaufwand zu hoch und zu aufwendig und so habe ich mich entschieden, zu Office 365 zu wechseln, was meine Small Business Anforderungen eher erfüllt. Die Software war schon ok, aber für ein kleines Unternehmen wie uns war der Administrationsaufwand einfach zu hoch.

    Da ich noch dazu Sitecare hatte und dementsprechend die Version aktuell ist wollte ich die eigentlich versuchen, diese zu verkaufen, da diese ja doch ein paar Euro gekostet hat.

    Dann schreibe ich einfach mal Tobit an und schaue, was die Antworten.

    Vielen Dank dir.

  • Das bekommt Tobit doch garnicht mit, oder ??

    Da ändere ich doch einfach die persönlichen Daten in den entsprechenden Webseiten bei Tobit und gut ist das.

    Hatte mal ne Firma sie ist insolvent gegangen und natürlich haben wir die Software auf dem Server übernommen und einfach nur den Namen geändert.


    Passt doch ! Würde die da in Ahaus nicht drüber schlau machen wollen.

    Software ist wie Sex, sie ist besser, wenn sie kostenlos ist - Linus Torvalds

  • OK, wenn das so einfach geht, dann ist das natürlich eine bequeme Alternative. Ich war offen gesagt davon ausgegangen, dass man die personalisierte Lizenz nicht einfach so auf einen komplett anderen Lizenznehmer umschreiben darf, sondern im persönlichen Bereich lediglich kleinere Änderungen erlaubt sind (Ortswechsel, Änderung der Firmierung etc.) - es könnte sich theoretisch ja auch um einen Account-Diebstahl handeln oder solche Späße. Und um den Fachhändler zu wechseln muss der Kunde nach wie vor direkt mit Tobit in Kontakt treten. Daher meine Annahme, dass Tobit diesbezüglich mit strenger Hand regiert.
    Aber gut, man lernt nie aus. Dann werde ich das beim nächsten Mal auch einfach durchs Ändern der Kundendaten probieren. :)

    Oh, ich sehe gerade, Tobits AGB, Abschnitt 11: "Der Kunde ist im Falle der Veräußerung oder Schenkung der Software verpflichtet, Tobit.Software den Namen und die vollständige Anschrift des neuen Lizenznehmers schriftlich mitzuteilen." Das könnte (IANAL) rechtlich relevant werden, weil lt. Abschnitt 7.1 der AGB der neue Kunde bei Weiterveräußerung den AGB Tobits explizit zustimmen muss. Es wäre also interessant, ob Tobit die Adressänderung im persönlichen Bereich bereits als "schriftliche Mitteilung" interpretiert. Aber zugegeben, das sind juristische Spitzfindigkeiten.

  • 1) Die Änderung eines Namens durch Heirat, die Änderung einer Adresse oder eine Umfirmierung sind keine Veräußerung oder Schenkung.

    2) Die David-Lizenzen an sich sind eigentlich Handelsware. Bei der Veräußerung spielt es eine Rolle, ob der Verkauf an einen Verbraucher geht (BGB gilt unabdingbar) oder an eine Firma oder Behörde (Im wesentlichen gilt das HGB und Vertragsfreiheit). Im Streitfall wird es, was eine Wertung des Handelsobjekt Lizenz angeht, auf den Richter ankommen. Denn es gilt eine Fülle widersprüchlicher Entscheidungen zum Weiterverkauf gebrauchter Lizenzen. Der Kunde erwirbt eine Lizenz, also ein Nutzungsrecht, das an Bedingungen gekoppelt ist. Die Thematik, ob solche Bedingungen beim Weiterverkauf ungültig werden, weil die Rechte des Lizenzgebers nur auf den Ersterwerber Gültigkeit haben und der Lizenzgeber beim Erstverkauf ja gar keinen Vertrag mit einem Dritten eingehen kann, weil der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt ist, dürfte als Stoff für mindestens eine wissenschaftliche Arbeit mit abschließender Promotionsfeier reichen. Grundsätzlich gilt, dass Vertragsbestandteile, die der Zustimmung eines Dritten bedürfen, ungültig sind, wenn dieser Dritte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von diesem Vertrag keine Kenntnis hatte und bei späterer Kenntnisnahme die Zustimmung verweigert. So weit so gut. Doch nun kommt's:

    3) Mit der Lizenz zur Nutzung eines David Standard-Software-Pakets ist eine Kontoführung verbunden. Und diese erschwert den Verkauf sowohl rechtlich als auch praktisch. Denn wenn der Vorbesitzer die Site-ID und Passwort nicht löscht oder vergisst, dann kann er zum Beispiel mit dem Konto verbundene Dienste, kostenpflichtige Schulungen und anderes auf Kosten des Zweitbesitzers nutzen ...

    4) Auf der anderen Seite wird sich für den Lizenzgeber wohl keine Verpflichtung ergeben, mögliche Vertragsinhalte wie zum Beispiel kostenfreien Support oder Bereitstellung von Patches auf einen Dritten zu übertragen, mit dem er keinen gültigen Vertrag zur Nutzung einer Lizenz geschlossen hat.

    5 Mal editiert, zuletzt von Arno (3. Februar 2015 um 00:53)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!